Sachverständigenleistungen – Schriftlich

Sachverständigenleistungen
– Schriftlich

Als Gerichtsdolmetscher stehe ich nach behördlicher Ladung allen österreichischen Gerichts-, Polizei- und Verwaltungsbehörden als auch den damit befassten Rechtsvertretern (Anwälte, Notare) zur Verfügung.

Hier geht es um die gerichtlich zertifizierte Übersetzung von Ladungen, Urteilen, Sachverständigengutachten, sonstigen gerichtsaktlichen Inhalten, Bescheiden jeder Art und von öffentlichen und privaten Urkunden, und zwar ins Italienische und Englische, aber auch umgekehrt ins Deutsche. Diese so beglaubigten Übersetzungen werden sowohl im In- als auch Ausland als rechtsgültig von den beteiligten Behörden anerkannt, und zwar innerhalb der EU ohne, außerhalb der EU mit Apostille.

Als Gerichtsdolmetscher stehe ich nach behördlicher Ladung allen österreichischen Gerichts-, Polizei- und Verwaltungsbehörden als auch den damit befassten Rechtsvertretern (Anwälte, Notare) zur Verfügung.

Hier geht es um die gerichtlich zertifizierte Übersetzung von Ladungen, Urteilen, Sachverständigengutachten, sonstigen gerichtsaktlichen Inhalten, Bescheiden jeder Art und von öffentlichen und privaten Urkunden, und zwar ins Italienische und Englische, aber auch umgekehrt ins Deutsche. Diese so beglaubigten Übersetzungen werden sowohl im In- als auch Ausland als rechtsgültig von den beteiligten Behörden anerkannt, und zwar innerhalb der EU ohne, außerhalb der EU mit Apostille.

Als Gerichtsdolmetscher stehe ich nach behördlicher Ladung allen österreichischen Gerichts-, Polizei- und Verwaltungsbehörden als auch den damit befassten Rechtsvertretern (Anwälte, Notare) zur Verfügung.

Hier geht es um die gerichtlich zertifizierte Übersetzung von Ladungen, Urteilen, Sachverständigengutachten, sonstigen gerichtsaktlichen Inhalten, Bescheiden jeder Art und von öffentlichen und privaten Urkunden, und zwar ins Italienische und Englische, aber auch umgekehrt ins Deutsche. Diese so beglaubigten Übersetzungen werden sowohl im In- als auch Ausland als rechtsgültig von den beteiligten Behörden anerkannt, und zwar innerhalb der EU ohne, außerhalb der EU mit Apostille.