Frequently Asked Questions

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Von einer beglaubigten Übersetzung spricht man, wenn ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm angefertigten Übersetzung eines Dokuments mit seiner Unterschrift und seinem Beglaubigungsstempel bestätigt. Die Übersetzung muss weiters mit dem Original/einer Kopie des Originals untrennbar verbunden sein.

Wann und wo benötigt man eine beglaubigte Übersetzung?
Beglaubigte Übersetzungen werden von in- und ausländischen Behörden und Schulinstitutionen oder Arbeitgebern verlangt. Typische Beispiele sind: Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Meldezettel, Führungszeugnis, Arbeitszeugnis, Schulzeugnis, Universitätsdiplom, Gehaltsnachweis, Kontoauszug, Führerschein, Scheidungsurteil, Adoptionsvertrag. Vor österreichischen Gerichten werden Schriftsätze (z. B. Beweismittel, Rechtshilfeersuchen) nur dann anerkannt, wenn sie von einem gerichtlich zertifizierten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt sind. Auch die Übersetzung von Verträgen, Firmenbucheinträgen, Grundbuchsauszügen wird oft in gerichtlich zertifizierter Form gefordert.

Wo wird die beglaubigte Übersetzung anerkannt?
Übersetzungen, die von einem in Österreich allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher angefertigt sind, werden in ganz Österreich und in der Regel auch in allen EU-Staaten anerkannt. Übersetzungen, die für die Vorlage im Ausland außerhalb der EU bestimmt sind, erfordern eine zusätzliche Zwischenbeglaubigung bzw. Apostille. Da jedes Land und jede Behörde eigene Vorgaben hat, ist es ratsam, sich in diesem Fall bei der zuständigen Behörde/Vertretung vorab zu informieren.

Was versteht man unter Zwischenbeglaubigung und Apostille?
Mit der Zwischenbeglaubigung wird die Echtheit der Unterschrift und des Siegels des Übersetzers bestätigt. Die Zwischenbeglaubigung wird durch das Landesgericht ausgestellt, bei welchem der Übersetzer eingetragen ist. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Urkunde, die Befugnis der Amtsperson, die die Urkunde ausgestellt hat, und ihre Unterschrift. Ausländische Urkunden, die mit einer Apostille versehen sind, werden in den Vertragsstaaten des Haager Beglaubigungsübereinkommens 1961so als öffentliche Urkunden anerkannt. In welcher Form für eine beglaubigte Übersetzung eine Zwischenbeglaubigung oder Apostille eingeholt werden muss oder ob bilaterale Abkommen zur Anwendung kommen, kann eine telefonische Anfrage bei der Auslandsvertretung des Landes, in welchem die Urkunde verwendet werden soll, klären.

Was versteht man unter Gerichtsdolmetschen?
Darunter versteht man den Einsatz eines gerichtlich zertifizierten Dolmetschers bei Gerichtsverfahren, Behörden- und Notariatsakten (z. B. Einvernahme eines ausländischen Zeugen, Eheschließung, Vertragsabschluss), wo der Richter, der Standesbeamte oder der Notar sicherstellen muss, dass eine nicht des Deutschen mächtige Person den Verlauf der jeweiligen Handlung verlässlich in ihrer eigenen Sprache verfolgen kann.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Von einer beglaubigten Übersetzung spricht man, wenn ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm angefertigten Übersetzung eines Dokuments mit seiner Unterschrift und seinem Beglaubigungsstempel bestätigt. Die Übersetzung muss weiters mit dem Original/einer Kopie des Originals untrennbar verbunden sein.

Wann und wo benötigt man eine beglaubigte Übersetzung?
Beglaubigte Übersetzungen werden von in- und ausländischen Behörden und Schulinstitutionen oder Arbeitgebern verlangt. Typische Beispiele sind: Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Meldezettel, Führungszeugnis, Arbeitszeugnis, Schulzeugnis, Universitätsdiplom, Gehaltsnachweis, Kontoauszug, Führerschein, Scheidungsurteil, Adoptionsvertrag.
Vor österreichischen Gerichten werden Schriftsätze (z. B. Beweismittel, Rechtshilfeersuchen) nur dann anerkannt, wenn sie von einem gerichtlich zertifizierten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt sind. Auch die Übersetzung von Verträgen, Firmenbucheinträgen, Grundbuchsauszügen wird oft in gerichtlich zertifizierter Form gefordert.

Wo wird die beglaubigte Übersetzung anerkannt?
Übersetzungen, die von einem in Österreich allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher angefertigt sind, werden in ganz Österreich und in der Regel auch in allen EU-Staaten anerkannt.
Übersetzungen, die für die Vorlage im Ausland außerhalb der EU bestimmt sind, erfordern eine zusätzliche Zwischenbeglaubigung bzw. Apostille. Da jedes Land und jede Behörde eigene Vorgaben hat, ist es ratsam, sich in diesem Fall bei der zuständigen Behörde/Vertretung vorab zu informieren.

Was versteht man unter Zwischenbeglaubigung und Apostille?
Mit der Zwischenbeglaubigung wird die Echtheit der Unterschrift und des Siegels des Übersetzers bestätigt. Die Zwichenbeglaubigung wird durch das Landesgericht ausgestellt, bei welchem der Übersetzer eingetragen ist.
Die Apostille bestätigt die Echtheit der Urkunde, die Befugnis der Amtsperson, die die Urkunde ausgestellt hat, und ihre Unterschrift. Ausländische Urkunden, die mit einer Apostille versehen sind, werden in den Vertragsstaaten des Haager Beglaubigungsübereinkommens 1961 so als öffentliche Urkunden anerkannt.
In welcher Form für eine beglaubigte Übersetzung eine Zwichenbeglaubigung oder Apostille eingeholt werden muss oder ob bilaterale Abkommen zur Anwendung kommen, kann eine telefonische Anfrage bei der Auslandsvertretung des Landes, in welchem die Urkunde verwendet werden soll, klären.

Kann ein von mir bereits übersetzter Text beglaubigt werden?
Ein gerichtlich zertifizierter Übersetzer ist nicht befugt, ein von einem Dritten übersetztes Dokument zu beglaubigen.

Wo lasse ich mein Originaldokument beglaubigen und dessen Echtheit bestätigen?
Für österreichische Urkunden wenden Sie sich bitte an einen Notar bzw. an ein Bezirksgericht bzw. an Ihre österreichische Vertretung/Konsulat im Ausland, für ausländische Urkunden an Ihre ausländische Vertretung/Konsulat im Inland.

In welchem Format kann ich meine Urkunde zur Übersetzung einsenden?
Sie können gerne vorab einen perfekten Scan des Originaldokuments einsenden. Es entscheidet letztendlich die Behörde, ob sie die Übersetzung mit der Originalurkunde oder dem Scan/der Kopie verbunden akzeptiert.

Kann ich die beglaubigte Übersetzung in elektronischer Form erhalten?
Die Übersetzung ist nur gültig, wenn sie fest mit dem Original/der Kopie des Originals verbunden ist. Sie wird Ihnen daher auf Wunsch entweder per Post zugesendet oder Sie kommen Sie persönlich abholen.

Was versteht man unter Gerichtsdolmetschen?
Darunter versteht man den Einsatz eines gerichtlich zertifizierten Dolmetschers bei Gerichtsverfahren, Behörden- und Notariatsakten (z. B. Einvernahme eines ausländischen Zeugen, Eheschließung, Vertragsabschluss), wo der Richter, der Standesbeamte oder der Notar sicherstellen muss, dass eine nicht des Deutschen mächtige Person den Verlauf der jeweiligen Handlung verlässlich in ihrer eigenen Sprache verfolgen kann.